Und täglich grüßt das Murmeltier, bzw. regelmäßig grüßt Mercedes benz. Das Unternehmen mit dem Schumi im Cockpit hat mal wieder ein Mixed Tape kostenfrei rausgehauen! Dieses mal trägt es den Namen „Orange Distortion“. Viel Spaß beim hören
Trackliste:
01 Destroy She Says – ZOE.LEELA
02 Said Anyway – Crash & Berney
03 Call Me Up – Journals
04 Waterfall – Smashin Drumkits
05 Good Things – Jon Spanyol
06 Wordplay – Dazz & Keko
07 Testify – State Of The Artist
08 Run Away – Sonnymoon
09 Mango – Projektionista
10 Somebody But Me – The 4Colours
Und wieder mal eine neue Linkbait aktion. Bigpoint macht aus dem iPad ein ipAD und verlost unter Bloggern Webmastern und allem dazwischen drei iPads.
Alles was nötig ist, einen Artikel schreiben, Link setzen und E-Mail schreiben.
Was hat das Unternehmen davon?
Es kommen hoffentlich viele viele Links zusammen, die dann auf die eigene Webseite zeigen. Durch den textuellen Schwerpunkt auf ipad könntenauch zukünftige Betätigungsfelder von Bigpoint bestellt werden. Beispielsweise ipad optimierte Games. So sammelt man schonmal schöne Keywords und Links ein.
Am Ende wird daraus eine simple Gleichung: Kosten für die Aktion: 3 iPads + E-Mail Bearbeitung / Anzahl der Links. Damit wird am Ende ein hoffentlich günstiger „Preis“ pro Link erreicht.
Mittlerweile ein bewährtes Mittel von Unternehmen. Jedoch muss der Anreiz für Blogger immer größer werden. Denn durch das „Angebot“ an Linkbait Aktionen steigt der „Linkpreis“ theoretisch.
Gerade eben erfahren: Navigon Select ist im iTunes Store gelandet. Das bedeutet, kostenlose Navigation für alle T-Mobile Kunden, nicht schlecht würde ich sagen!
Heise berichtet heute über eine Neuregelung der Bundesnetzagentur. Diese erklärt die gängige Praxis, 0180 Nummern mit dem Zusatz „Mobilfunkpreise können abweichen“ für nicht zulässig. Die Kosten aus den Mobilfunknetzen müssen vielmehr gesondert aufgeschlüsselt werden.
Zugleich werden die 0180er Dienste künftig unter dem Namen „Service-Dienste“ geführt. Was eine Weitergabe eines Einnahmen-Anteils an den Betreiber der Hotline ermöglicht.
In diesem Zusammenhang ist ein netter Dienst zum empfehlen: 0180.info liefert zu einem Großteil der kostenpflichtigen Hotlines eine kostenfreie Alternative listet. Der Dienst wird dabei von den Nutzern gepflegt und daher meist aktuell.
Ein neues Schmankerl ist die Koppelung mit 1password, dem Passwort Verwaltungstool unter MacOS.
Dabei wird die Datei, in die 1Password die verschlüsselten Username/Passwort Informationen hinterlegt in den Online Speicher von Dropbox gelegt. Hat man nun mehrere Macs, kann man so seine Zugangsdaten über mehrere Macs synchron halten und gleichzeitig vor Datenverlust schützen.
Um das zu erreichen ist die neueste Version der Software (3.0) nötig. Als erstes öffnet man die Preferences und ändert dort den Speicherort der „1password.agilekeychain“ auf ein Verzeichnis in der dropbox.
Die bekannte Mercedes-Benz Mixed Tape Compilation geht in die 30. Runde. Regelmäßige Leser des Blogs ennen die kostenlose MP3 Compilation vom Stuttgarter Automobilkonzern.
Hier die Trackliste des guten Stückes:
01 Kreyzie – Sister Duke
02 Control Of Your Mind – Carlos Reisch
03 Under The Sun – The Words
04 If I Could – Stereoshape
05 Schubert – Josa Peit
06 Bhang Lassi – Phour Trakk
07 Shine Like The Stars – The Studio Band Headliner
08 Fragile Meadow – The Black Atlantic
09 Oblivion – March Rosetta
10 Everyday – Jagun
Bei schwangeren Paaren stellt sich früher oder später die Frage, wie soll der Nachwuchs heißen? Vor ein paar Jahren war dabei das Hilfsmittel der Wahl ein Buch, vollgestopft mit Namen. Der Fantasie waren Grenzen gesetzt, denn in Deutschland sind nur Namen erlaubt, die folgende Kriterien erfüllen:
der Name darf nicht dem Wohle des Kindes schaden
der Name darf kein Markenname oder ein Familienname sein (Pepsi z.B: wäre verboten)
kein Ortsname
muss als männlich doer weiblich erkennbar sein (Im Zweifel muss der zweite Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein)
der Name muss innerhalb eines Monats nach Geburt beim Standesamt festgelegt werden.
maximal 5 Vornamen
Entscheidende Instanz ist dabei das Standesamt, bei Ablehnung kann aber vor Gericht gezogen werden.
Nach den rechtlichen Grundlagen ist aber vor allem wichtig, wie beliebt ist der Name. Die Verteilung von Namen lässt sich häufig auf besondere Ereignisse, Prominente zurückführen (z.B. Boris Becker). Daneben gibt es natürlich „Klassiker“.
Die Namensfindung 2.0 geht jedoch über http://www.babynamewizard.com/voyager, einer Webseite, die die Häufigkeit von Namen nach Jahren anzeigt. Eine sehr schöne Spielerei für werdende Eltern.
Zum Thema neue .de Domains hier eine kleine Einführung und weiter unten eine Übersicht, wie große Hoster mit der Neuerung umgehen, sprich eine Hosterübersicht.
Am 15.10.2009 hat die denic nach einem Urteil folgendes bekannt gegeben:
[…]
DENIC eG schafft Einschränkungen bei der Second-Level-Domainregistrierung weitgehend ab
Chancengleichheit bei Einführungsphase durch erprobtes „First come – first served“-Prinzip
Mehrstufiges Registrierungsverfahren gewährleistet schnelle, sichere und transparente Domainregistrierung
Die DENIC eG wird die aktuellen Domainrichtlinien unter der Top-Level-Domain (TLD) .de dahingehend erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). „Die jetzt geschaffenen Veränderungen reduzieren Restriktionen auf ein Minimum“, sagt DENIC- Vorstand Sabine Dolderer (CEO).
[…]
Das Vergabeverfahren der neuen Domains beschreibt die denic folgendermaßen:
[…]
„Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich „First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür“, begründet Sabine Dolderer die Vorgehensweise bei der Einführung. Im Interesse der Internet Community sollen die Registrierungsaufträge schnell, sicher und vor allem unter Wahrung größtmöglicher Chancengleichheit und Transparenz umgesetzt werden. Die Einführungsphase der neuen Domains beginnt am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ). Der Übergang in den normalen Regelbetrieb erfolgt voraussichtlich ab 26. Oktober 2009.
[…]
Neuerungen:
Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:
Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.
Die denic Mitglieder gehen sehr unterschiedlich mit den Neuerungen um.
1und1 bietet die Möglichkeit der Vorregistrierung, ob diese aber auch für die neuen .de Domains gilt, ist fraglich.
All-inkl.com wird laut E-Mail-Support nicht an der Vorregistrierung teilnehmen.
nepukis.de verlangt für 40 Plätze 24,99 Euro, mehr Plätze werden nicht vergeben.
DenicDirekt nimmt aus Fairnes Gründen nicht an der ersten Phase der Registrierung teil.
Sedo kündigt per Newsletter an, jede der .de Domains zu versteigern, ob sedo diese nun über Partner selbst bekommt oder nach der ersten Phase versucht zu ersteigern ist dabei offen.
Das Gutscheinbuch Schlemmerblock Informationsportal.
Dort wird über Gutscheinbücher und Schlemmerblöcke in ganz Deutschland informiert. Einfaches Layout und schnelle Ladezeiten zeichnen die Seite aus. Man darf gespannt sein, was aus dieser Seite wird.
An dieser Stelle noch ein Hinweis auf folgende Aktion: